1.Allgemeines /Gültigkeit
Diese Bedingungen beziehen sich auf alle Lieferungen und Leistungen unseres Unternehmens. Abweichungen bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Diese Bedingungen gelten ab April 2022.
2. Preise
Unsere Preise verstehen sich in Schweizer Franken, ohne MwSt. Änderungen bleiben vorbehalten.
3. Angebote
Angebote sind zwei Monate gültig.
Angeboten liegt teilweise ein erheblicher Aufwand zu Grunde und sie werden in
der Regel kostenlos erstellt. Die Weitergabe an Dritte darf nur mit
schriftlicher Zustimmung der
Huber Rohrleitungs- und Anlagebau GmbH erfolgen. Bei nicht
vereinbarungsgemässem Weiterleiten von Offerten, Plänen und Skizzen an Dritte
wird der Aufwand der Huber Rohrleitungs- und Anlagebau GmbH bis zu diesem
Zeitpunkt in Rechnung gestellt.
4. Abbildungen, Masse und Gewichte
Die entsprechenden Angaben sind
unverbindlich. Konstruktions- und Massänderungen bleiben der
Huber Rohrleitungs- und Anlagebau
GmbH vorbehalten. Material und Teile können durch gleichwertige ersetzt werden.
5. Liefer- und Abnahmepflicht
Die Lieferpflicht tritt mit der Auftragsbestätigung in Kraft. Bei Warenlieferungen ist sie mit der Übergabe an den Spediteur (Camion, Post, Bahn) erfüllt. Die Abnahmepflicht seitens des Kunden bleibt bestehen, auch wenn die Lieferung verspätet erfolgt. Auf Auftragsänderungen oder Auftragsannullierungen kann nur bei schriftlichem Einverständnis durch Huber Rohrleitungs- und Anlagebau GmbH eingegangen werden. Nicht abgenommenes Material wird fakturiert und auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert.
6. Lieferung
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Ohne schriftliche Anweisungen wird die Art der Lieferung durch uns bestimmt. Verpackungen, ausser den Originalgebinden, werden in Rechnung gestellt. Transportschäden sind unverzüglich beim Überbringer geltend zu machen.
7. Mängelrügen
Mängelrügen aufgrund nicht vertragsgemässer Lieferung oder Leistung sind innert acht Tagen nach Empfang des Materials oder Abnahme der Leistung schriftlich anzubringen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
8. Rücksendungen
Geliefertes Material kann nur nach vorheriger Vereinbarung zurückgenommen werden. Die tatsächlichen Prüf-, Behandlungs- und Instandstellungskosten, werden auf der Gutschrift in Abzug gebracht. Die Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden. Sonderanfertigungen können nicht zurückgenommen werden.
9. Haftung
Die Haftung seitens der Huber Rohrleitungs- und Anlagebau GmbH erlischt für sämtliche Schäden und Folgeschäden, wenn an Anlagen oder Anlageteilen Eingriffe oder Manipulationen irgendwelcher Art, durch Dritte, von der Huber Rohrleitungs- und Anlagebau GmbH nicht ausdrücklich autorisierte Personen vorgenommen wurden. Erweist sich eine Lieferung / Leistung als nicht vertragsgemäss, so ist uns die Möglichkeit zu geben, die Mängel zu beheben. Die Kosten für Leistungen Dritter zur Feststellung bzw. Behebung eines Schadens können wir nur übernehmen, wenn der Auftrag direkt durch uns erteilt wurde. Weitere Ansprüche, insbesondere solche auf Schadenersatz, Folgekosten oder Vertragsauflösung, sind ausgeschlossen.
10. Garantie
Die Garantiezeit wird individuell festgelegt, wenn nicht anders festgelegt beträgt diese ein Jahr ab Lieferdatum der durch uns ausgeführten Anlagen / Installationen. Als Mängel gelten Defekte, die die Gebrauchsfähigkeit ernsthaft beeinträchtigen. Keine Mängel sind erzeugungsbedingte Unregelmässigkeiten im Aussehen und die angemessene Abnützung von Verschleissteilen und Teilen mit beschränkter Lebensdauer. Von der Garantie ausgenommen sind Schäden, die durch höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung oder Bedienung sowie durch Eingriffe des Kunden oder Dritter entstehen. Die Garantiepflicht erfüllen wir nach unserer Wahl, indem wir defekte Teile ersetzen oder reparieren, und zwar vor Ort oder anderswo. Die Garantiesumme bleibt in allen Fällen auf den Fakturabetrag beschränkt.
11. Zahlung
Die Zahlungsfrist beträgt dreissig Tage nach Rechnungstellung netto. Mängelrügen und nicht anerkannte Gutschriften entlasten den Kunden nicht von der Zahlungspflicht. Für verspätete Zahlungen kann ein Verzugszins von 7 % p.a. geltend gemacht werden.
12. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an unseren Lieferungen / Leistungen bis zu deren vollständigen Bezahlung vor. Der Kunde verpflichtet sich, bei Massnahmen, die zum Schutze unseres Eigentums dienlich sind, mitzuwirken.
13. Gerichtsstand
Für beide Seiten gilt Weinfelden TG als Gerichtsstand. Es wird schweizerisches Recht angewendet.
14. Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Halden TG.
15. Gültigkeit
Diese allgemeinen Bedingungen sind verbindlich, wenn sie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung als anwendbar erklärt werden.
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